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Beitragsordnung Folgende, geänderte Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung vom 23. April 2004 beschlossen: 1. Mitgliedsbeiträge 1.1 Die jährlichen Mitgliedsbeiträge belaufen sich seit dem 01.01.2004 auf Beitragsart Euro Schüler bis 14 Jahren 50€ Jugendliche bis 18 Jahren und passive Erwachsene, Erwachsene in Ausbildung 60€ Erwachsene aktiv 80€ 1.2 Sind mehr als zwei in einem Haushalt lebende Kinder einer Familie Mitglied des Vereins, dann sind nur die ältesten zwei dieser Kinder beitragspflichtig. Dies gilt auch für Kinder in Haushalten allein erziehender Personen und nichtehelicher Lebensgemeinschaften, gleichgültig wer Elternteil ist. Sind zwei Erwachsene in einem Haushalt Mitglied, ist neben diesen in entsprechender Anwendung der vorstehenden Regelung nur das älteste der im Haushalt lebenden Kinder beitragspflichtig. 1.3 Ausschließlich in besonderen Fällen wirtschaftlicher Not kann der Vorstand auf Antrag des Mitgliedes für das Jahr der Antragstellung oder einen Teil hiervon durch Beschluss die Beitragspflicht ganz oder teilweise aufheben. Über einen solchen Antrag soll der Vorstand bis zum Ende des dritten Monats nach Antragstellung schriftlich entscheiden. 1.4 Die einmalig bei Eintritt zu entrichtende Beitrittsgebühr beträgt € 3,00. 1.5 Erfolgt ein Beitritt im laufenden Jahr, ist der Beitrag nur für die Monate ab dem Beitritt zu zahlen. 2. Für die Beitragshöhe ist abweichend von § 3 Nr. 1 der Satzung das am 1.1. des jeweiligen Beitragsjahres vollendete Lebensjahr entscheidend. 3.1 Der Jahresbeitrag ist am 1.1. für das gesamte laufende Beitragsjahr (Kalenderjahr) fällig. 3.2 Zulässig ist auch die Zahlung in Halbjahres- oder Vierteljahresraten, wenn dies im Aufnahmeantrag oder bis zum 01.12. des Vorjahres für das folgende Beitragsjahr dem Kassierer schriftlich mitgeteilt wird. Bei dieser Zahlungsweise ist jede Rate am 1. Tag des Halbjahres- bzw. Vierteljahreszeitraumes fällig. 4. Entsprechend der Satzung haben die Beitragszahlungen bargeldlos, in der Regel durch Bankeinzug, zu erfolgen. 5. Ergänzend wird auf die Satzung, insbesondere § 4 Nr. 5 und § 5, hingewiesen. Leichtathletikabteilung Navigation Links